Reklamationsordnung

I. Garantie für die Qualität

  1. 1.1 Mit der Garantie für die Qualität verpflichtet sich der Verkäufer, dass die Ware für eine bestimmte Zeit zur Verwendung für den vorgesehenen Zweck voll einsatzfähig ist.
  2. 1.2 Die Garantiefrist beginnt vom Tag der Übernahme der Waren durch den Käufer. Die Waren werden mit der Garantie von 24 Monaten geliefert, wenn nicht anders angegeben wird. Wenn auf dem Produkt, dessen Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung im Einklang mit den speziellen Rechtsvorschriften eine andere Frist für die Verwendung angegeben wird, endet die Garantiefrist mit dem Ablauf der längsten Frist. Wenn die Vertragsparteien eine andere Garantiefrist als die Frist vereinbaren, die auf der Verpackung als die Zeit der Verwendbarkeit markiert ist, hat den Vorzug die Vereinbarung der Vertragsparteien.
  3. 1.3 Die Garantiefrist wird um die Zeit verlängert, für die das Produkt in der Garantiereparatur war. Im Fall des Austauschs des Produkts in der Garantiezeit läuft die neue Garantiefrist nicht.
  4. 1.4 Der Verkäufer gewährt die Garantie in schriftlicher Form (Garantieschein). Wenn es den Charakter der Sache ermöglicht, genügt statt des Garantiescheins dem Käufer einen Beleg über den Kauf der Sache auszustellen, die die Daten enthält, die der Garantieschein enthalten soll.
  5. 1.5 Wenn eine längere als die gesetzliche Garantie gewährt wird, bestimmt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Verlängerung der Garantie im Garantieschein.
  6. 1.6 Die Garantie bezieht sich nur auf die Produktionsmangel, sie bezieht sich nicht auf die Mängel, die bei der üblichen Abnutzung (oder der Teile), wegen der falschen oder unangemessenen Verwendung des Produkts oder wegen der falschen Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Eine kürzere Lebensdauer des Produkts kann in einem solchen Fall für einen Mangel gehalten werden und darum kann sie als solche nicht reklamiert werden.
  7. 1.7 Es ist nicht möglich die Garantie vor allem in folgenden Fällen geltend zu machen:
    1. 1.7.1 Wenn bei den reklamierten Waren die Garantiefrist vor dem Tag der Geltendmachung der Reklamation abgelaufen ist. – die Garantie ist erloschen untergegangen.
    2. 1.7.2 Der Mangel ist wegen der ungeeigneten Verwendung der Waren entstanden
    3. 1.7.3 Der Mangel ist wegen der Nichteinhaltung der Instruktionen entstanden, die der Hersteller bestimmt.
    4. 1.7.4 Der Mangel ist wegen der laienhaften Installation, Manipulation, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Waren entstanden.
    5. 1.7.5 Der Mangel ist wegen der Durchführung eines unberechtigten Eingriffs in die Waren oder wegen anderer Anpassungen ohne die Zustimmung des Herstellers entstanden.
    6. 1.7.6 Wenn die Ware für einen niedrigeren Preis verkauft wird, ist es nicht möglich die Garantie auf den Mangel geltend zu machen, dafür der niedrigere Preis vereinbart wird.
  8. 1.8 Der Käufer hat nicht das Recht auf Garantie nicht, wenn der Mangel durch eine Außeneinwirkung verursacht wird. Das gilt nicht, wenn den Mangel der Verkäufer verursacht.

II. Reklamation

  1. 2.1 Es ist möglich die Reklamation auf die Zustelladresse des Verkäufers geltend zu machen: Dvectis GMBH, Hofmark 126, 5622 Goldegg, Österreich. Die reklamierten Waren können mit einem Paket der tschechischen Post, mit dem Kurierdienst oder persönlich auf die angeführte Zustelladresse des Verkäufers zugestellt werden (nach der vorigen Vereinbarung über die Frist). Es ist vorzusehen, die Waren in der Originalverpackung oder in einer geeigneten Transportverpackung zu schicken, weil der Lieferant für die mögliche mechanische Beschädigung vor der Annahme der Waren nicht haftet. Die reklamierten Waren versichern Sie nicht.
  2. 2.2 Für die Erledigung der Reklamation fügt der Käufer der reklamierten Waren folgendes hinzu:
    1. 2.2.1 was für Waren reklamiert werden
    2. 2.2.2 der Grund der Reklamation
    3. 2.2.3 den Termin des Einkaufs
    4. 2.2.4 die Kontonummer für den Fall der Rückgabe von Geld
    5. 2.2.5 die Kopie des Kaufbelegs
    6. 2.2.6 wenn die Waren bereits in der Vergangenheit reklamiert wurde, auch der Beleg über die durchgeführte Reklamation
  3. 2.3 Den Transport der reklamierten Waren bezahlt der Käufer. Falls die Reklamation nicht anerkannt wird, bezahlt der Käufer auch die Kosten für den Transport zu ihm zurück.
  4. 2.4 Falls die Reklamation als berechtigt anerkannt wird, schickt der Verkäufer dem Käufer reparierte oder ausgetauschte Waren zurück auf die Kosten des Verkäufers zusammen mit dem Ersatz der zweckmäßig aufgewandten Kosten bei der Geltendmachung des Rechts. Der Verkäufer übernimmt keine unerwünschten Einsendungen gegen Nachnahme oder auf Kosten des Verkäufers.
  5. 2.5 Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels wird unverzüglich erledigt, und zwar spätestens innerhalb von 30 Tagen vom Tag der Geltendmachung der Reklamation, wenn sich der Verkäufer mit dem Käufer über eine längere Frist nicht einigt. Nach dem Ablauf dieser Frist werden dem Käufer dieselben Rechte anerkannt, als ob es sich um wesentliche Verletzung des Vertrags handelt.
  6. 2.6 Die Frist für die Erledigung der Reklamationen wird im Fall gestoppt, dass der Verkäufer alle für die Erledigung der Reklamation erforderlichen Unterlagen nicht enthält (Warenteile, andere Unterlagen usw.). Der Verkäufer verpflichtet sich die Ergänzung der Unterlagen vom Käufer in möglichst kurzer Zeit zu fordern. Die Frist ist von diesem Datum bis zur Lieferung der vom Käufer geforderten Unterlagen gestoppt.
  7. 2.7 Wenn die Reklamation als nicht berechtigt anerkannt wird, informiert der Verkäufer den Käufer über die Möglichkeit der Durchführung der bezahlten Reparatur nach der geltenden Preisliste. Zugleich informiert er den Käufer vor allem über den Preis der Reparatur, den Umfang der Reparatur und über die für die Durchführung erforderliche Zeit. Die bezahlte Reparatur der Waren kann der Verkäufer nur aufgrund der vorigen ausdrücklichen Zustimmung des Käufers durchführen (bzw. aufgrund des abgeschlossenen Servicevertrags).
  8. 2.8 Der Käufer – Verbraucher hat auch das Recht sich mit seiner Beschwerde (wenn der Käufer – Verbraucher vermutet, dass es zur Verletzung der gesetzlichen Rechte der Verbraucher seitens des Verkäufers gekommen ist) an das Kontrollorgan zu wenden: Tschechische kommerzielle Inspektion, Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2 (http://www.coi.cz/), und zwar innerhalb eines Jahres vom Tag der ersten Geltendmachung des Anspruchs beim Verkäufer. In dieser Hinsicht weist der Verkäufer den Käufer – Verbraucher auf die Fassung des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. hin, über den Schutz des Verbrauchers, in der geltenden Fassung.

III. Reklamation der Transportdienste

  1. 3.1 Wenn einen Schaden beim Transport der Waren entsteht, ist für den entstandenen Schaden das Transportunternehmen verantwortlich. Der Verkäufer empfiehlt, dass darum der Käufer sofort bei der Übergabe vor dem Verfrachter kontrolliert, ob die Einsendung offensichtlich nicht beschädigt ist (zerknitterte, zerrissene, aufgeweichte Verpackung usw.) und wenn er Mangel feststellt, sogleich mit dem Verfrachter ein Protokoll über die Beschädigung der Einsendung abfasst und die Einsendung nicht übernimmt (bzw. gleich den Verkäufer per E-Mail auf die Adresse info-de@dvectis.com kontaktiert). Der Verkäufer empfiehlt weiter, dass sich der Käufer vom Verfrachter nicht überzeugen lässt, dass die Einsendung nicht gut gesichert war.

IV. Schlussbestimmungen

  1. 4.1 Diese Reklamationsordnung ist von 1. 5. 2016 gültig und hebt die Geltung der vorigen Reklamationsordnung auf. Diese Reklamationsordnung steht im Sitz und in den Betriebsstellen des Verkäufers oder als ein Dokument auf www.dvectis.com zur Verfügung.